Antragsunterlagen für Standbetreiber*innen

Teilnahme Koblenzer Sommerfest

Allgemeine Hinweise
  • Es können nur vollständig und korrekt ausgefüllte und bis zum 31.03.2023 bei der Koblenz-Touristik GmbH eingegangene Bewerbungen berücksichtigt werden.
  • Bewerbungen ohne die beizufügenden Unterlagen, wie z.B. ein aktuelles Farbfoto Ihres Standes in aufgebautem Zustand, können ebenfalls nicht berücksichtigt werden.
  • Für jeden Stand ist ein neues Formular zu verwenden.
  • Für die Vergabe von Standplätzen für das Koblenzer Sommerfest mit Rhein in Flammen gelten die Zulassungsrichtlinien für das Koblenzer Sommerfest mit Rhein in Flammen und die dazugehörige Entgeltordnung. Bitte beachten Sie auch den Bereichsplan.
  • Für den Getränkeausschank kommen das Koblenz-Weinglas und der Koblenz-Becher im Pfandsystem zum Einsatz.

Die Koblenz-Touristik GmbH kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht davon ausgehen, dass das „Koblenzer Sommerfest mit Rhein in Flammen 2023“ wie geplant stattfinden kann. Die Anmeldung findet unter Vorbehalt der geltende Corona Verordnung statt.

Ansprechpartnerin

Laura Pinkau
Tel.: 0261-201-77572
Fax: 0261-201-77577
E-Mail: laura.pinkau@koblenz-touristik.de

Antragsunterlagen

Aktuelle Fotos

Nur bei Bewerbung mit Fahrgeschäft:

Ich möchte folgendes anbieten:

Firma

Ansprechpartner Bewerbungsverfahren

Stand

Die Kosten für den Stromanschluss und -verbrauch sind NICHT im Standgeld enthalten. Stromanschlüsse müssen gesondert beauftragt werden.

Die Kosten für den Wasseranschluss und -verbrauch sind NICHT im Standgeld enthalten. Wasseranschlüsse müssen gesondert beauftragt werden. Dort wo keine Abwasserkanäle zur Verfügung stehen, muss der Standbetreiber dafür sorgen, dass ein Abwasserauffangbehälter zur Verfügung steht. Die Kosten hierfür sind nicht in der Standmiete enthalten.

Sonstige zum Betrieb des Standes notwendige Fahrzeuge/Kühlwagen

Standplatz

Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz.

Warenangebot

Der Veranstalter behält sich vor nur Teile des beschriebenen Warenangebotes zuzulassen. Im Rahmen des Koblenzer Sommerfestes darf daher ausschließlich das in einem späteren Vertrag beschriebene und somit zugelassene Warenangebot unter den im Vertrag beschriebenen Bedingungen (wie z. B. die Auswahl des Zulieferers) angeboten werden.

Referenzen

Die letzten 3 Standorte/Volksfeste, auf denen Sie mit Ihrem Stand/Fahrgeschäft vertreten waren.

Fragen